Ich bestätige hiermit der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 99 Abs. 1 Satz 4 TKG nachgekommen zu sein.
Ich bestätige hiermit als gesetzlicher Vertreter des Unternehmens, oder im Auftrag des gesetzlichen Vertreters des Unternehmens handelnde Person, dass die Mitarbeiter über die Erhebung von Einzelverbindungsnachweisen informiert worden sind und künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und dass der Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt worden sind oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist.