Zustimmungserklärung für die Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen (EVN)

Die aufgerufene Seite ist nicht mehr gültig. Die Beauftragung und Verwaltung von Einzelverbindungsnachweisen (EVN) erfolgt ab 1.4.2021 über das KundenInformationsSystem (KIS).

Zur Verwaltung der EVN-Einstellungen benötigen Sie einen KIS-Benutzer mit den Rechten "Verwaltung" oder "Master".

Sollten Sie noch keinen Benutzerzugang mit den entsprechenden Rollen haben, wenden Sie sich bitte an den Administrator Ihrer Telefonanlage.